Börsenbestimmungen Maikammer

Börsenbedingungen

  1. Zum Verkauf zugelassen sind: Mineralien, Gesteine, Fossilien, Edelsteine und daraus hergestellter Schmuck oder kunstgewerbliche Erzeugnisse, fachbezogene Literatur, Geräte, Maschinen und sonstiges Zubehör zur Be- und Verarbeitung von Fossilien und Mineralien, Artefakte und Archäologische Funde. Nicht zugelassen sind: insbesondere lebende Pflanzen oder Präparate von rezenten Pflanzen und Tieren, beklebte oder bemalte kunstgewerbliche Gegenstände, Schmuck oder kunstgewerbliche Gegenstände aus Holz, Kunststoff sowie artfremde Objekte. Figuren und Gegenstände aus Glas, sog. Powermagnete (Magnetoliven).
  2. Zum Verkauf von Schmuck oder kunstgewerblichen Gegenständen darf maximal 30% der jeweiligen Standfläche genutzt werden. Ausnahmen hiervon bedürfen der Erlaubnis durch die Börsenleitung. Um das Angebot für den Besucher attraktiv zu halten wird eine begrenzte Anzahl von Ständen an reine Juwelier und Schmuckhändler vergeben. Alle Verkaufsobjekte sind ausnahmslos mit gut sichtbaren Euro-Preisen zu versehen. Nicht zum Verkauf bestimmte Stücke sind als solche zu kennzeichnen. Ebenso sind Kopien von Fossilien, synthetische Kristalle und reparierte Stufen deutlich als solche auszuweisen.
  3. Zur Beleuchtung der Stände sind nur technisch einwandfreie Geräte zugelassen. Der Einsatz von farbverfälschenden Beleuchtungskörpern (Rotlicht, etc.) ist nicht gestattet (Ausgenommen hiervon sind UV-Licht und Tageslichtlampen (müssen als solche gekennzeichnet werden).
  4. Die Stände sind im Interesse aller möglichst dekorativ aufzubauen und mit Namen und der Anschrift des Ausstellers zu versehen.
  5. Eine Haftung für Beschädigung oder Verlust von Verkaufsobjekten und anderen Sachen wird vom Veranstalter nicht übernommen. Bei Eintreten von Schadensereignissen verzichtet der Aussteller auf Schadensersatz.
  6. Für gewerbliche-, zoll- und steuerrechtliche Belange sowie für eine Schadensabsicherung ist der Aussteller selbst verantwortlich.
  1. Die Börse ist am Samstag von 10:00 – 18:00 Uhr und am Sonntag von 10:00 – 17:00 Uhr geöffnet. Der Aufbau der Stände ist am Freitag von 13:00 – 19:00 Uhr, am Samstag von 07:00 – 09.30 Uhr und am Sonntag von 08:30 – 09:30 Uhr möglich. Über alle Stände, die am Samstag um 09:00 Uhr nicht belegt sind, verfügt die Börsenleitung. Eine Rückerstattung der Standgebühr erfolgt nicht. Bei Abmeldung bereits zugesagter Standplätze spätestens vier Wochen vor Börsenbeginn, wird die Standgebühr zu 50 Prozent erstattet. Während der Börse ist das Parken im Hof vor der Halle nur zum Be- und Entladen gestattet. Zu allen übrigen Zeiten müssen Fahrzeuge auf zulässigen Parkplätzen abgestellt werden.
  2. Der Veranstalter stellt die Tische zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt Meterweise und für beide Ausstellungstage. Die Stromentnahme ist kostenlos, ist jedoch ausnahmslos auf 150 Watt pro Meter beschränkt. Die Ausstellungstische sind 70 cm tief und können mittels Auflage in angemessener Weise (nach Rücksprache mit der Börsenleitung) verbreitert werden. Die Stromentnahme für andere elektrische Geräte (Wasserkocher, Kaffeemaschinen etc.) ist nicht erlaubt.
  3. Mit dem Abbau der Stände darf erst am Sonntag um 17.00 Uhr begonnen werden. Alle Stände sind sauber zu hinterlassen. Die Abfälle sind vom Aussteller mitzunehmen. Eine Entsorgung in Maikammer erfolgt nicht.
  4. Den Anweisungen der Börsenleitung ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können den sofortigen Ausschluss oder den Ausschluss von späteren Veranstaltungen zur Folge haben.
  5. Die Gewährung eines Standplatzes auf den Mineralientagen Maikammer für den einzelnen Aussteller wird jedes Jahr erneut geprüft, ein Anrecht auf eine erneute Einladung und Platzgarantie besteht nicht.
  6. In der Marktstraße (verkehrsberuhigte Zone in der absolutes Halteverbot herrscht) darf nicht geparkt wird. Gegen ein kurzzeitiges (max. 30 Minuten) und rücksichtsvolles Be- und Entladen besteht keine Bedenken. Nach dem Ausladen stellen Sie Ihr Fahrzeug bitte auf den ausgewiesenen Parkflächen (Parkdeck – kostet am Tag ca 4,00€) ab. Bei Verstoß werden die Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt.
  7. Die Ungültigkeit einer der vorstehenden Börsenbestimmungen beeinträchtigt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Mit der Anmeldung zu den Mineralientagen Maikammer erkennt der Aussteller die vorstehenden Bedingungen an.

Die Börsenleitung Stand: 29.12.2021